Gesetzesentwurf:
Aus der Stellungnahme des Bundesrats vom 7.5.2021 geht hervor, dass keine Einwände gegen den Entwurf der Regierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0239-21) bestehen. Gegenstand des Gesetzesentwurfs sind Anforderungen an in Deutschland ansässige Unternehmen, ein verantwortliches Risikomanagement zu etablieren, das der unternehmerischen Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte entspricht. Zwar richtet sich der Entwurf unmittelbar nur an größere Unternehmen, allerdings dürfte eine gesetzeskonforme Umsetzung der Anforderungen nur dann vorliegen, wenn die geltenden Verpflichtungen in der Lieferkette auch an die nachgeschalteten mittleren und kleinen Unternehmen weitergegeben werden. Als zuständige Behörde soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Ausstattung mit Eingriffsbefugnissen die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gewährleisten.
Anmerkung:
Der nationale Gesetzesentwurf eilt der in Planung befindlichen künftigen europäischen Regelung voraus und lässt erhebliche Auswirkungen auf den Vertrieb bis hin zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen befürchten. Das weitere Verfahren sollte beobachtet, bestehende Liefer-/Kooperationsverträge sollten einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.