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RECHT SCHAFFEN AUS ÜBERZEUGUNG 

Wer seine Rechtsansprüche durchsetzen möchte oder sich gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme behaupten will, muss im Regelfall eine Reihe von Entscheidungen treffen. Wenn Sie auch Wochen und Monate nach Abschluss der Angelegenheit noch der Überzeugung sind, auf der Grundlage unserer Beratung die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben, haben wir unser Ziel erreicht.

Arbeitsrecht

Arbeitsverträge Arbeitszeugnisse Kündigungen

Es gibt viele Weisheiten über die Arbeit, die folgenden Sprüche haben wir herausgegriffen:

„Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten“ – Aristoteles

„Man sollte nie so viel zu tun haben, dass man zum Nachdenken keine Zeit mehr hat.“ – Georg Christoph Lichtenberg

„Was man mühelos gewinnt, das zerrinnt; was man aber mit der Hand sammelt, das mehrt sich.“ – Die Bibel, Sprüche 13, Vers 11

„Donner ist gut und eindrucksvoll, aber die Arbeit leistet der Blitz.“ – Mark Twain

Hier beispielhaft einige Themen aus unserer regelmäßigen Tätigkeit:

Wen vertreten wir im Arbeitsrecht?

Wir führen außergerichtliche und gerichtliche Mandate sowohl für ArbeitgeberInnen, als auch für ArbeitnehmerInnen und ebenfalls für BetriebsrätInnen. Die Verinnerlichung der Besonderheiten des jeweils einzunehmenden Standpunktes schärfen das Bewusstsein für die jeweiligen Stärken und Schwächen der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung.

Arbeitsverträge richtig gestalten!

Nur dann, wenn das, was Sie vereinbaren wollten, rechtswirksam den Weg in den Arbeitsvertrag gefunden hat, kämpfen Sie später mit Aussicht auf Erfolg für Ihr Recht. Korrekte Vertragsgestaltung sichert Ihre Ansprüche und vermeidet unnötige Diskussionen.

Die Kündigung – Risiko und Chance.

Der Ausspruch einer Kündigung hat immer eine Vorgeschichte. Die zutreffende sachliche Einordnung und rechtliche Bewertung dieser Ereignisse entscheidet darüber, ob sich Risiken realisieren oder Chancen genutzt werden können.

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Eine produktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dient allen an den abzustimmenden Prozessen Beteiligten. Wir begleiten Sie zu diesem Ziel nicht nur mit den erforderlichen Fachkenntnissen, sondern auch mit persönlichem emphatischem Engagement.

Baurecht
Architektenrecht

Bauträgerrecht Bauverträge Mängelanzeigen

Die mängelfreie Realisierung eines Bauvorhabens innerhalb der vorgegebenen Zeit mit den geplanten Kosten ist und bleibt das Ziel für alle am Bau Beteiligten. Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben Sie eventuell die Erfahrung gemacht, dass die Realität in der Praxis nicht nur häufig, sondern auch in Ihrem Fall davon mitunter deutlich abweicht? Oder Sie haben Ihre Leistung wie vereinbart erbracht, abgerechnet und warten jetzt schon zu lange auf Ihre Vergütung? Wir kommen kurzfristig auf die Baustelle, hören Ihnen zu und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Wenn Sie hingegen noch in der Vorbereitung Ihrer Beteiligung am Bauvorhaben stehen, unterstützen wir Sie mit der exakten Klärung der konkreten Aufgabenstellung, der richtigen Vertragsgestaltung und – wenn gewünscht – auch einer baubegleitenden Beratung und Vertretung. Erfahrungsgemäß können wir auf diese Weise gemeinsam viele Probleme von vornherein vermeiden und Sie außerdem vorausschauend in eine Position bringen, in der Sie einen nicht vermeidbaren Bauprozess nicht scheuen müssen.

Hier beispielhaft einige Themen aus unserer regelmäßigen Tätigkeit:

Das Honorar des Architekten

Die Rechtsprechung der Instanzgerichte hat zu den europarechtlichen Bezügen des Vergütungsrechts in den vergangenen Jahren ganz unterschiedliche Früchte hervorgebracht. Dies und die Neufassung der HOAI muss Ihnen neben den ohnehin sehr beachtlichen Herausforderungen Ihres Berufsbildes geläufig sein, wenn Sie auf der Grundlage rechtswirksamer Vertragsgestaltung auch künftig eine auskömmliche Vergütung realisieren möchten.

Die Welt des Bauträgers

Der Bauträger wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch des BGH nicht in der Sänfte geschaukelt. Dies beginnt bei der verbraucherfreundlichen Lesart der von Ihnen verwendeten Vertragsklauseln beispielsweise zu Zahlungsplan und Bezugsfertigkeit und reicht bis zur Regelung der Besitzeinräumung und Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums in WEG-Anlagen. Machen Sie doch einmal eine rechtliche Standortbestimmung Ihrer bisherigen Vertrags- und Abwicklungsstrukturen. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei akuten Fragestellungen betreffend Ihre Objekte zur Verfügung.

Praxistaugliche Verträge

Dass die Verträge zwischen den an der Baumaßnahme beteiligten Parteien rechtswirksame Regelungen enthalten müssen und schriftlich abgeschlossen werden, ist selbstverständlich. Diskussionen auf der Baustelle legen aber immer wieder offen, dass manch Beteiligter entweder gar nicht weiß, oder nicht verstanden hat, was unterschrieben wurde. Ein Vertrag ist dann praxistauglich, d. h. erfüllt seinen Zweck und dient der reibungsarmen Realisierung der Maßnahme, wenn seine Regelungen auch den juristisch nicht ausgebildeten Parteien bekannt sind und lückenlos verstanden wurden. Damit diese Arbeitsgrundlage erreicht wird, bieten wir Ihnen die Mitwirkung am gemeinsamen Vertragsabschluss an.

Baubegleitende Beratung und Vertretung

Der Anwalt ist nicht wie der Steuerberater. Während der Steuerberater von Anfang an dabei ist und im Regelfall zuerst gefragt wird, kommt der Gedanke an die Beauftragung eines Anwalts üblicherweise erst dann in den Sinn, wenn alle eigenen Bemühungen ergebnislos ausgeschöpft wurden. Vorzufinden sind dann häufig strategisch ungünstige Fakten und zum Streit eskalierte Diskussionen. Dann tritt zu den ohnehin kräftezehrenden, zeitfressenden und Ihr Kapital strapazierenden Bauablaufstörungen die Notwendigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Aufarbeitung nicht selten lückenhaft dokumentierter Vorgänge aus der Vergangenheit hinzu, dies alles unter erheblichem Zeitdruck. Natürlich kann auch in diesen außerordentlichen Situationen durch kompetente Beratung und besonnene Entscheidungen Kontrolle zurückgewonnen werden. Interessanter und kostengünstiger ist nach unseren Erfahrungen für Sie allerdings die frühzeitige, d. h. mindestens baubegleitende Beratung und Vertretung.

Der Umgang mit Sicherheiten

Die Verminderung von Risiken durch die Ausnutzung von Sicherheiten ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat den am Bau Beteiligten ein Portfolio zur Verfügung gestellt, das hinsichtlich seiner vertraglichen Gestaltungsoffenheit und Anwendung in der Rechtsprechung inzwischen weitestgehend geklärt ist. Trotzdem finden sich in den Verträgen immer wieder Regelungen, die einer Überprüfung auf Wirksamkeit nicht standhalten. Die vermeintlich bestehende Sicherheit ist dann nichts wert. Lassen Sie sich hier beraten und verschaffen Sie sich Wettbewerbsvorteile.

Einstweiliger Rechtsschutz

Stillstand auf der Baustelle kann sich mitunter genauso verheerend auswirken, wie die Überdeckung mangelhafter Leistungen durch nachfolgende Gewerke. Auch offene Vergütungsfragen, die nicht einvernehmlich geklärt werden können, gehören zu denjenigen Themen, die im Einzelfall einer schnellen richterlichen Bewertung unterworfen werden müssen. Wir beraten Sie zu ihren Möglichkeiten und vertreten sie, wenn es eilt.

Handels- und
Gesellschaftsrecht

Vertrieb Kooperationsverträge AGB

Kaufleute und Unternehmer sind in dieser Eigenschaft keine Verbraucher – logisch! Nicht immer unbedingt logisch sind aber die gegenüber dem Verbraucher an diesen Personenkreis teilweise erheblich gesteigerten Anforderungen an die Rechtskenntnisse und das juristische Beurteilungsvermögen, wie sie aus der Rechtsprechung hervorgehen. Sind Sie hier fit?

Hier beispielhaft einige Themen aus unserer regelmäßigen Tätigkeit:

Der Vertrieb

Die Vertragsgestaltung, der Ausgleichsanspruch und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot: den „Lebensarbeitsplatz“ der Nachkriegsjahre gibt es im allgemeinen nicht mehr, die Parteien arbeiten in der Regel einen gewissen Zeitabschnitt zusammen. Wer vor diesem Hintergrund bei Abschluss des Vertrages nicht auch mit Erfahrung und Besonnenheit an die Modalitäten der Beendigung denkt, wird später regelmäßig von der Praxis überrascht. Das ist teuer und ärgerlich – aber vermeidbar. Lassen Sie sich beraten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Sie Produkte von einem Hersteller beziehen und dem Endkunden liefern oder bei ihm auf der Grundlage eines Bau- oder Werkvertrages verarbeiten, möchten Sie hinsichtlich Haftung und Gewährleistung am Ende nicht im Sinne des Wortes „zwischen diesen Stühlen“ sitzen. Sind AGB hier das richtige Tool? Was ist hier machbar und was nicht?

Die Gesellschafterversammlung

Wie Ihre Gesellschafterversammlung abläuft, wenn sich alle noch im Wesentlichen einig sind, wissen Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besser als wir. In allen anderen Fällen sollten Sie mit rechtlich belastbaren Argumenten vorbereitet sein und besonders dann, wenn dies nicht mehr möglich war, einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite haben – sprechen Sie mit uns.

Kooperationsverträge

Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern erfordert sehr vertrauensvolle Beziehungen oder sehr gute Kooperationsverträge – am besten Beides, damit Sie nicht bei Gelegenheit rechts überholt werden.

Weitere Fachgebiete

Wohnungseigentumsrecht Versicherungsrecht Mietrecht

Die Fallgestaltungen unseres alltäglichen Lebens halten sich nicht an theoretische Grenzen, sondern berühren zwangsläufig mehrere Rechtsgebiete. Durch die Tätigkeit in unseren Kernkompetenzen haben wir deshalb regelmäßig unter anderem auch in folgenden Fachbereichen zu tun:

Wohnungseigentumsrecht

Gleichgültig, ob aus Sicht des Bauträgers oder aus Sicht des Wohnungs- oder Teileigentümers und egal, ob bei der Erstherstellung oder einer späteren Sanierung – Baurecht und WEG-Recht begegnen dem Ratsuchenden häufig Hand in Hand.

Versicherungsrecht

Immer dann, wenn der Ersatz erlittener Schäden das Ziel der Rechtswahrnehmung ist, stellt sich auch die Frage eines eventuellen Versicherungsschutzes und seiner Voraussetzungen. Aber auch bereits die Einholung der Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung setzt nicht selten solide Kenntnisse im Umgang mit Versicherungsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung voraus.

Mietrecht

Aus unserer zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vor über 20 Jahren vertieft erworbenen rund 10-jährigen Praxis in wohnungs- und gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten pflegen wir die Beratung und Vertretung weiterhin in ausgewählten Mandaten.

Sind wir der richtige Partner
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Kanzlei Guthoff
Salzstrasse 34
87435 Kempten

Tel.   0831 9608770
Fax.  0831 96087710
Email. recht@kanzlei-guthoff.de

IMPRESSUM               DATENSCHUTZ

VIDEOKONFERENZ

KONTAKT

Systemvoraussetzungen:

 

Für ein optimale Videoübertragung empfehlen wir von der Client-Seite mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Pentium i5 (Prozessor)
  • 8GB RAM (Arbeitsspeicher)
  • HD-Webcam
  • Soundkarte / Lautsprecher
  • Chrome-Browser (Empfehlung)
  • WebRTC sollte nicht deaktiviert oder geblockt sein (Standardmäßig ist der WebRTC in den Browsern aktiviert)

Bei Firewall-Einsatz:
Ports TCP-443 (HTTPS) und UDP-10000 (Video Stream) freigeben

 

Symbole:

Kosten

Über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sprechen wir grundsätzlich, bevor wir mit der Arbeit beginnen und erst, nachdem Sie die Gelegenheit für ein erstes Kennenlernen hatten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihres entsprechenden Leistungsanspruchs, der Ihre Kosten gegebenenfalls reduziert oder sogar deckt.